Gerechtigkeit. Von Platon zu Rawls

Wie Freiheit ist auch Gerechtigkeit ein Schlüsselbegriff der Philosophie, sowohl der philosophischen Ethik als auch der Politischen Philosophie. Und wie bei Freiheit geht auch das Nachdenken über Gerechtigkeit bis in die Antike zurück.

Gerechtigkeit bei Platon

Ein ganz wichtiger Klassiker zum Thema ist Platon Politeia. Die Politeia schrieb Platon nach der Gründung der Akademie. Dieses politische Werk beschäftigt sich mit dem Problem der Gerechtigkeit und der Idee einer gerechten Staatsverfassung. Die Hauptperson der Politeia ist Sokrates. Er bestimmt durch die Dialektik und die Methode des gezielten Fragens (Mäeutik) den Verlauf des Werks. Der 1. Abschnitt heißt Thrasymachos und wurde schon 20 Jahre vor den anderen Büchern der Politeia geschrieben.

Dieser Teil leitet die Problematik ein, die das Gesamtwerk eigentlich beinhaltet: Wer ist gerecht und damit glücklich? Somit ist die Politeia im eigentlichen Sinne eine Diskussion über die Gerechtigkeit. Aufgeworfen wird diese Diskussion eben von Thrasymachos, der behauptet, dass der Ungerechte der Glückliche sei, eine These, die im Verlauf des Dialogs verworfen wird.

Später spielt er kaum noch eine Rolle, die folgenden Dialoge werden hauptsächlich von Sokrates mit Glaukon und Adeumantes (zwei Brüder Platons) geführt. Sokrates ist es dann auch, der zu Beginn des 2. Abschnitts vorschlägt, erst einmal die Gerechtigkeit im Staat zu definieren, um zu einer allgemeinen Gerechtigkeitsdefinition zu gelangen, da man größere Dinge besser erkennen, von ihnen gleichzeitig auf das Konkrete schließen könne. Damit wendet Platon den Blick von den Individualethik zur Politik.

Platon zufolge setzt sich der ideale Staat, in dem Gerechtigkeit herrscht, aus drei Ständen zusammen. Für die wirtschaftliche Struktur des Staates ist der Stand der Handwerker zuständig, für die Sicherheit des Volkes ist der Stand der Krieger da und die politische Leitung wird von den Philosophen oder weisen Aristokraten übernommen. Wirtschaft, Militär und Verwaltung sind bis heute Elemente des Staats, auch wenn dieser heute weit differenzierter aufgestellt ist.

Der springende Punk bei Platon ist nun folgender: Die Zugehörigkeit der Bürger zu einem der drei Stände wird durch die Erziehung bestimmt. Ziel der Erziehung ist die Weisheit. Die zu erlangen gelingt aber nicht jedem. Tatsächlich ist Platons ideales Erziehungssystem so aufgebaut, dass es hauptsächlich auf die Ausbildung von Philosophenherrschern ausgerichtet ist. Wer dabei durchfällt, muss sich einen Platz in einem der beiden anderen ausführenden Ständen suchen.

Die feste Rangordnung ist bei Platon an den griechischen Tugenden orientiert: Mäßigung ist die einzigartige Tugend der Handwerker, Tapferkeit die typische Tugend des Kriegerstandes und Weisheit die der Herrscherklasse. Die Gerechtigkeit als vierte Tugend entspricht der Gesellschaft im Ganzen. Im gerechten Staat nimmt jeder einzelne Stand seine Aufgabe wahr, ohne dabei die Tätigkeit der anderen Stände zu beeinträchtigen. Gerechtigkeit im Staat herrscht also dann, wenn jeder seinen Job macht.

Dabei sind die gesellschaftlichen Gruppen oder Klassen klar definiert und unveränderlich. Es steht seit der Kindheit fest, wo man hingehört und dabei bleibt es dann auch. Ein Kastensystem, das wir heute als zutiefst ungerecht empfinden, weil es eben keine Aufstiegschancen gibt. Die weisen Philosophen haben das Sagen und selbst der fleißigste Handwerker hat keine Chance, je in die Regierung zu kommen.

Das ist heute anders. Es gibt zwar immer noch soziale Klassen oder Milieus und es ist sicher nicht für alle gleichermaßen möglich, in unserer Gesellschaft aufzusteigen (die Startbedingungen sind eben de facto nicht für alle die gleichen), aber man hat prinzipiell die Chance, z. B. Bundespräsident zu werden, wenn man kein Studium absolviert hat, auch, wenn es nicht einfach ist, sich als Nicht-Akademiker durchzusetzen.

Aber es gibt eben keine klar definierte, durch Erziehung geprägte Gruppe, aus der heraus der Präsident oder die Kanzlerin zwangsläufig stammen muss. Eine solche kastenförmige Gesellschaftsstruktur wäre heute gerade nicht gerecht.

Jemand der für dieses relativ offene, durchlässige System der Teilhabechancen eine Theorie entwickelt hat, ist der US-amerikanische Philosoph John Rawls.

 

Gerechtigkeit nach John Rawls

John Rawls schrieb 1971 Eine Theorie der Gerechtigkeit (A Theory of Justice), in der er zwei Gerechtigkeitsgrundsätze definiert. Sie erscheinen in seinem Werk in drei verschiedenen Formulierungen, wobei die Varianten inhaltlich auf das Gleiche hinauslaufen.

Die erste Variante lautet:

(1) Jedermann soll gleiches Recht auf das umfangreichste System gleicher Grundfreiheiten haben, das mit dem gleichen System für alle verträglich ist.

(2) Soziale und wirtschaftliche Ungleichheiten sind so zu gestalten, dass

a) vernünftigerweise zu erwarten ist, dass sie jedermanns Vorteil dienen, und

b) sie mit Positionen und Ämtern verbunden sind, die jedem offen stehen.

Hier ist der „Anti-Platon“ greifbar: Die Ungleichheiten sind nicht einfach hinzunehmen oder gar als Basis der Gerechtigkeit zu verklären, sondern sie bedürfen einer Rechtfertigung, die alle in den Blick nimmt.

 

Die zweite Variante lautet:

(1) Jedermann hat das gleiche Recht auf das umfangreichste System von gleichen Grundfreiheiten, das für alle möglich ist.

(2) Soziale und wirtschaftliche Ungleichheiten sind so zu regeln, dass sie sowohl

a) den am wenigsten Begünstigten die bestmöglichen Aussichten bringen, und

b) mit Ämtern und Positionen verbunden sind, die allen gemäß der fairen Chancengleichheit offen stehen.

Auch hier: Die Offenheit der Gesellschaft und die Chancengleichheit ihrer Mitglieder ist nötig, damit Ungleichheiten nicht als ungerecht empfunden werden. Es ändert sich gegenüber Variante 1 etwas die Perspektive, insoweit die „am wenigsten Begünstigten“ ausdrücklich genannt sind. Sie müssen besonders in den Blick genommen werden. Und: Aus Verträglichkeit wird Möglichkeit. Der Aspekt der faktischen Gewährleistung von Gleichheit durch den Staat wird damit deutlicher ins Bewusstsein gehoben.

 

Die dritte Variante lautet:

(1) Jedermann hat das gleiche Recht auf das umfangreichste Gesamtsystem gleicher Grundfreiheiten, das für alle möglich ist.

(2) Soziale und wirtschaftliche Ungleichheiten müssen folgendermaßen beschaffen sein:

(a) Sie müssen unter der Einschränkung des gerechten Spargrundsatzes den am wenigsten Begünstigten den größtmöglichen Vorteil bieten, und

(b) sie müssen mit Ämtern und Positionen verbunden sein, die allen gemäß fairer Chancengleichheit offen stehen.

Das ist ganz ähnlich dem zuvor Formulierten, wobei die praktischen Grenzen noch stärker betont werden: der Staat hat nicht unbegrenzt Geld und muss auch an die Zukunft denken, also: sparen. Alles andere wäre ungerecht gegenüber kommenden Generationen.

 

Rawls bringt sein Prinzip mit zwei Vorrangregeln in Verbindung. Die erste Vorrangregel bestimmt den Vorrang der Freiheit. Grundfreiheiten können demnach nur um der Freiheit willen eingeschränkt werden, und zwar in folgenden Fällen: (a) eine weniger umfangreiche Freiheit muss das Gesamtsystem der Freiheit für alle stärken; (b) eine geringere als gleiche Freiheit muss für die davon Betroffenen annehmbar sein. Freiheit darf mit anderen Worten nur dann und dort beschnitten werden, wo sie die Freiheit in der Gesamtschau sichert bzw. den Freiheitsraum erweitert. Und: Die Einschränkungen dürfen nicht ausschließlich zu Lasten einiger Menschen bzw. bestimmter Teile der Gesellschaft geschehen, die darunter unzumutbar leiden.

Ich denke, dass die meisten der Corona-Maßnahmen hier ein gutes Beispiel für gerechtfertigte Freiheitseingriffe bieten. Wenn es etwa Einschränkungen des Freiheitsumfangs gab (man war zeitweilig nicht mehr frei, ohne Maske Bus zu fahren o.ä.), so dienten diese Einschränkungen der Stärkung der Freiheit für alle (Bus fahren o.ä. war überhaupt möglich). Zugleich war das Tragen der Maske jetzt nicht so schlimm, dass es unannehmbar gewesen wäre.

Die zweite Vorrangregel (Vorrang der Gerechtigkeit vor Leistungsfähigkeit und Lebensstandard) beinhaltet, dass die faire Chancengleichheit dem Unterschiedsprinzip vorgeordnet ist. An der Gleichheit dürfen also nur Abstriche gemacht werden, wenn gewährleistet ist, dass (a) eine Chancen-Ungleichheit die Chancen der Benachteiligten verbessert; (b) eine besonders hohe Sparrate die Last der von ihr Betroffenen insgesamt mildert. Unter (a) fallen etwa Quotenregelungen, die bestimmten Menschen zum Nachteilsausgleich bessere Chancen z. B. Am Arbeitsmarkt einräumt, unter (b) der gesamte Haushalt des Staates, d. h., wenn an den Sozialausgaben empfindlich gespart wird, dann darf das nur deshalb geschehen, um künftige Sozialausgaben für die gleichen Menschen (oder besser: Menschen in der gleichen sozialen Situation) leisten zu können.

Rawls ist in seiner Gerechtigkeitstheorie also spürbar bemüht, politisch-rechtliche Gleichheit mit individueller Freiheit in Einklang zu bringen. Er berücksichtigt besonders die Schwächsten in der Gesellschaft, räumt ihnen aber letztlich materialiter nur Chancengleichheit ein; gezielte „Umverteilungen“ sind nicht Bestandteil seines Gerechtigkeitskonzepts. Das lässt ihn als Liberalen durchgehen, wobei sein Blick auf die Schwächsten der Gesellschaft impliziert, dass sich Rawls der Problematik von Armut und Marginalisierung bewusst ist und sie durchaus ernst nimmt. Ein lupenreiner Liberalist würde nur von „Marktteilnehmern“ sprechen und Reziprozität unterstellen, wo tatsächlich Asymmetrie herrscht.

Viele westliche Demokratien funktionieren heute so oder so ähnlich, wie John Rawls es vor 50 Jahren konzipierte. Es bleibt freilich die Frage offen, wer den Nachweis über die Einhaltung der Prinzipien und Vorrangregeln führt. Üblicherweise ist es der Staat selbst, in Gestalt der politisch Verantwortlichen, die heute keine Philosophen mehr sein müssen. Er, der Staat, muss den Bürgern nachvollziehbar erklären, warum für bestimmte Dinge kein Geld (mehr) da ist, warum er bestimmte Dinge von ihnen verlangt etc. Die glaubhafte Rechtfertigung von Freiheitseingriffen zugunsten einer Stärkung des „Gesamtsystems der Freiheit“ gehört dabei zu den wichtigsten politischen Aufgaben des Staates. Gerade in der letzten Pandemie ist da für viele Menschen einiges offen geblieben.

 

Hier ein Audiobeitrag von Dr. Bordat zum Thema:

Dr. phil. Josef Bordat

Gastautor Dr. phil., Josef Bordat ist studierter Philosoph, Soziologe & Dipl.-Ing. Er arbeitet als Journalist & Autor und setzt sich dezidiert mit religiös-philosophischen Themen auseinander. Auf seinem Blog und in seinen Texten gibt er Einblicke in eigene Depressionserfahrungen und deutet sie aus christlicher Perspektive.

Zurück
Zurück

Was ist Armut? (Philosophie) – Und warum ist sie ein Problem?

Weiter
Weiter

Massenmensch Lehrerin